https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/region/sonstige-Terror-Risiko-zu-wenig-beachtet;art87698,3286299
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GKN. Das Zwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat keine Genehmigung mehr. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurde rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragte Revision abgelehnt hat.
Dieses Urteil sagt zwar nicht automatisch, dass das Lager unsicher ist. Es macht aber deutlich, dass das Risiko terroristischer Angriffe nicht genügend geprüft worden ist. Und man kann davon ausgehen, dass diese Aussage für alle Zwischenlager in Deutschland gilt. Eine Sonderrolle spielen die Anlagen in Neckarwestheim, weil die Castoren in unterirdischen Stollen lagern. Der sensible Punkt, die Tore, wurden vor einiger Zeit verstärkt, um sie auch gegen moderne Panzerfäuste zu schützen.
In Brunsbüttel ist nun mit folgendem Fortgang zu rechnen: Betreiber Vattenfall wird für das Lager einen neuen Antrag stellen. Das BfS wird diesen prüfen, die gerichtlichen Vorgaben berücksichtigen, eventuell Nachbesserungen fordern.
Und dann wird das Zwischenlager eine neue Genehmigung bekommen. Denn die traurige Wahrheit ist doch: Es gibt gar keine Alternative, keine andere Lagermöglichkeit für die ausgedienten Brennelemente.
Und ganz grundsätzlich nährt das Urteil natürlich die Skepsis, ob das Terror-Risiko für die Betriebsgenehmigungen der noch laufenden Meiler ausreichend berücksichtigt wurde.
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